Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Internetseiten der Bibliographisches Institut GmbH (»BI«)
- Anwendungsbereich
- Einschaltung Dritter und deren Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Zugang zu den Inhalten
- Urheberrechte
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Gefahrübergang
- Rechte des Kunden bei Mängeln der vertraglich geschuldeten Leistung
- Haftung von BI, Haftungsbeschränkung
- Verantwortlichkeit des Kunden für die Inhalte seiner Kommunikation
- Weitere Regelungen für Abonnementkunden
- Verjährung
- Gerichtsstand, Anwendbares Recht
I. Anwendungsbereich
- Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Arten der Nutzung unserer Webseiten wie Artikelabruf, Softwaredownload, Webservices (z. B. zur Rechtschreib- und Grammatikkorrektur) etc. (nachfolgend »Inhalte und Services«), die von BI über die Internetadressen, www.duden.de, www.meyers.de, www.meyer.bifab.de, www.meyerslexikonverlag.de, www.pc-bibliothek.de, www.office-bibliothek.de, www.meyerscout.de, www.bifab.de, www.bibliographisches-institut.de, www.harenberg-kalender.de, www.derkalenderverlag.de, dbpt.duden-proof-factory.de oder www.weingarten-kalender.de und weiteren Internetadressen zur Verfügung gestellt werden, und für darauf basierende Abonnementverträge. Sie gelten für jede dieser Leistungen von BI gleichermaßen, sofern nicht ausdrücklich für eine bestimmte Leistungsart besondere Regelungen getroffen werden oder eine Regelung eine bestimmte Leistungsart offensichtlich nicht betrifft.
- Unternehmer im Sinne der nachstehenden Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit BI in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Bedingungen sind natürliche Personen, mit denen BI in Geschäftsbeziehungen tritt, ohne dass diese hierbei eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten gleichermaßen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (insgesamt nachstehend auch als der »Kunde« bezeichnet), soweit nicht ausdrücklich anders geregelt.
- Abonnementverträge im Sinne der nachstehenden Bedingungen sind alle Zeitverträge, die einen befristeten Zugriff auf kostenpflichtige Inhalte und Services der Webseiten von BI ermöglichen. Die Preise und Laufzeiten der angebotenen Zeitverträge sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Pre-Paid-Verträge im Sinne der nachstehenden Bedingungen sind Punktekonten, bei denen gegen Vorauszahlung zur Nutzung der kostenpflichtigen Inhalte unserer Webseiten ein Guthabenkonto bei BI eingerichtet wird. Das Guthaben wird in xiPunkten ausgewiesen. Die Höhe der zu erwerbenden Punkteguthaben sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. über das Punkteguthaben kann unmittelbar nach der Registrierung verfügt werden, es sei denn, BI lehnt die Registrierung eines Kunden ab oder widerruft diese. Die Gebühren für genutzte Inhalte und Services werden unmittelbar nach der Nutzung von dem Punkte-Guthaben abgebucht. Der Gültigkeitszeitraum der Punkte beträgt ab dem Kaufdatum zwei Jahre. Nicht genutzte Punkte verfallen nach Ende des Gültigkeitszeitraums. Eine Rückerstattung des Guthabens ist ausgeschlossen.
- Wurde bei der Bestellung von Abonnementprodukten eine automatische Freischaltung für eine oder mehrere IP-Adressen beantragt, werden die Inhalte für den Gültigkeitszeitraum des Abonnementsguthabens an allen Computerarbeitsplätzen, die innerhalb eines lokalen Netzwerks über die bei der Bestellung angegebenen IP-Adressen mit dem Internet verbunden sind, freigeschaltet, ohne dass eine manuelle Eingabe von Nutzerkennung und Passwort erfolgt.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Gegenüber unternehmerischen Kunden gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne erneute Einbeziehung für alle zukünftigen Geschäfte.
II. Einschaltung Dritter und deren Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Bei Buchbestellungen fungiert BI nur als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Online-Buchhändler. Für die zwischen dem Kunden und dem Online-Buchhändler zustande kommenden Verträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Online-Buchhändlers, die vor Vertragsabschluss dort zu bestätigen sind.
- Der Einzug der Zahlung für die von BI zur Verfügung gestellten Inhalte und Services erfolgt durch die jeweilig von BI damit betrauten Unternehmen. Zurzeit (Stand Februar 2007) ist dies die Firstgate Internet AG (»Firstgate«) und »T-Pay« von der Deutschen Telekom AG (T-Com), die auch die Nutzungs- und Abrechnungsdaten der Kunden verwaltet, und die »TeleCash Kommunikations-Service GmbH« (»Telecash«), die für BI die Abwicklung von Kreditkartenzahlungen und Bankeinzügen vermittelt. Für den Zahlungseinzug gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen mit der Zahlung betrauten Unternehmens, die vor Vertragsabschluss zu bestätigen sind. Der Vertrag zur Nutzung der Inhalte kommt jedoch ausschließlich mit BI zustande.
- Für jede zum Download angebotene Software gilt der Lizenzvertrag der Software, der vor der jeweiligen Installation zu bestätigen ist.
III. Zugang zu den Inhalten
- Alle Webseiten von BI sind in der Regel 24 Stunden am Tag für den Kunden verfügbar; die durchschnittliche Verfügbarkeit beträgt im Jahresdurchschnitt 98 % der gesamten Tageszeit. BI behält sich jedoch vor, aus technischen Gründen – z.B. wegen Wartungsarbeiten – die Betriebszeiten einzuschränken oder für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen. Ein Anspruch des Kun-den, dass die Inhalte während bestimmter, fester Betriebszeiten zur Verfügung stehen, besteht nicht. Abonnementkunden können den Abonnementvertrag jedoch bei nicht nur geringfügigen Einschränkungen der Betriebszeiten von mindestens 8 Stunden an einem Tag oder bei einem nicht nur kurzfristigen Aussetzen von mindestens einer Stunde an drei Tagen innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt jedoch, wenn der Kunde das Abonnement weiterhin nutzt.
- Wird der Online-Zugang aufgrund höherer Gewalt, Stromausfällen oder Netzwerküberlastungen, Arbeitskämpfen oder sonstigen Ereignissen, die außerhalb von BIs Einflussbereich liegen, beschränkt oder unmöglich, so verlängert sich die Zeit für BIs Leistungserbringung angemessen. BI wird bei längeren, vorübergehenden Leistungseinstellungen den Abonnementkunden in ge-eigneter Form unterrichten und bei Leistungseinschränkungen von über einer Woche das von einem Abonnenten geschuldete Nutzungsentgelt für die Dauer der Behinderung auf Antrag angemessen reduzieren. Wenn die Behinderung länger als eine Woche andauert, ist der Kunde bei einem Abonnementvertrag ferner berechtigt, den Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu kündigen bzw. bei einem Softwaredownload vom Vertrag zurückzutreten. Das Kündigungsrecht erlischt jedoch, wenn der Kunde das Abonnement weiterhin nutzt. Für Schäden infolge von Betriebsunterbrechungen, die BI zu vertreten hat, haftet BI lediglich nach Maßgabe der Ziff. VII. und VIII.
- BI behält sich für den Kunden zumutbare technische Änderungen der Leistung vor. Zumutbarkeit in diesem Sinne ist insbesondere gegeben, wenn für den Kunden günstige Abweichungen vorliegen, wenn die Abweichungen geringfügig sind und objektive Interessen des Kunden nicht beeinträchtigen. Im übrigen sind Änderungen zumutbar, wenn sie technisch oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen notwendig sind. Im letzteren Fall kann ein Abonnementkunde den Vertrag aber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde das Abonnement weiterhin nutzt.
- Teilleistungen sind zulässig, soweit nicht die Teilleistung für den Kunden objektiv ohne Interesse ist.
IV. Urheberrechte
- Es ist dem Kunden gestattet, die recherchierten Inhalte zu vervielfältigen, d.h. herunterzuladen und auszudrucken. Der Kunde ist jedoch vertraglich verpflichtet, die Vervielfältigungen der recherchierten Inhalte nur zu privaten Zwecken oder zum sonstigen eigenen Gebrauch zu verwenden. Insbesondere die isolierte Weitergabe der recherchierten Inhalte ist dem Kunden untersagt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die recherchierten Inhalte in irgendeiner Weise zu verändern, zu bearbeiten, umzugestalten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke in den abgerufenen Inhalten zu entfernen.
- Es ist dem Kunden generell nicht gestattet, seine Zugangsdaten zu Inhalten und Services öffentlich zu publizieren oder automatische Verfahren zum Abruf von Artikeln einzusetzen. Ausschließlich zum Abruf von Korrekturvorschlägen der »Duden-Proof-Factory« über die dem Kunden bereitgestellte SOAP-Schnittstelle ist der Einsatz automatisierter Nutzungsverfahren gestattet.
- Eine Zuwiderhandlung gegen die gemäß vorstehenden Regelungen vereinbarten Nutzungsbeschränkungen kann unter anderem zur Schadensersatzpflichtigkeit des Kunden führen.
- Bei Vertragsbeendigung stellt BI auf schriftliche Anforderung des Kunden unter binnen vier Wochen Benutzerwörterbücher-Files des Kunden einmalig auf einem Datenträger oder per E-Mail nach Wahl durch BI zur Verfügung
V. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Recherche in den Datenbanken von BI, die Anzeige des Rechercheergebnisses (»Trefferliste«) mit Vorschauinformationen zu den gefundenen Titeln sowie die Anzeige einzelner, bestimmter Artikel im Rahmen des Produktabrufs sind kostenfrei. Die Nutzung eines Webservice (z. B. zur Rechtschreib- und Grammatikkorrektur) ist kostenpflichtig und nur im Abonnementvertrag möglich.
- Der Abruf von Software und die Abonnementverträge sind kostenpflichtig. Für den Abschluss eines Abonnementvertrages und kostenpflichtige Leistungen gelten die jeweils aktuellen Preislisten. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, soweit für den Rechtsverkehr mit Unternehmern die Mehrwertsteuer nicht explizit ausgewiesen wird. Alle Preise werden in Euro angegeben.
- Die Preise von Abonnementverträgen, für die bei der Bestellung eine automatische Freischaltung für eine oder mehrere IP-Adressen beantragt wird, ergeben sich aus dem zu erwartenden Abrufvolumen und werden mit der Bestellung vereinbart. Bei Abonnementverträgen behält sich BI das Recht zu angemessenen Nachforderungen vor, wenn das tatsächliche Abrufvolumen das bei Vertragsbeginn zu erwartende Abrufvolumen erheblich übersteigt. Bei Pre-Paid-Verträgen, für die bei der Bestellung eine automatische Freischaltung für eine oder mehrere IP-Adressen beantragt wird, orientiert sich das bei Vertragsbeginn bereitgestellte Kontingent an xiPunkten an der bei der Bestellung vom Kunden erwarteten Abrufvolumen. Sollte das erwartete Abrufvolumen den tatsächlichen Bedarf nicht decken, kann der Kunde neue Punktekontingente nachkaufen.
- Der Online-Anschluss wird auf Veranlassung und auf Kosten des Kunden eingerichtet. Dementsprechend trägt der Kunde auch die Endgerätekosten und die Telekommunikationsentgelte.
- Der Nutzer kann gegenüber dem zur Einziehung der Zahlung ermächtigten Unternehmen alle ihm gegenüber BI zustehenden Einwendungen geltend machen.
- Für den Zahlungsverzug und die Höhe der Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Zahlungsverzug des Abonnementkunden mit einem Betrag von drei monatlichen Grundgebühren ist BI berechtigt, den Online-Zugang zu sperren; für den Zeitraum der Sperrung entfällt die Verpflichtung zur Entgeltzahlung. Darüber hinaus ist BI berechtigt, den Abonnementvertrag nach einer Abmahnung bei Zahlungsverzug in Höhe von insgesamt drei Grundgebühren ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- Wenn sich bei Abonnementverträgen nach Vertragsschluss die Vermögenslage oder Zahlungsfähigkeit des Kunden wesentlich verschlechtert oder wenn BI eine früher eingetretene Verschlechterung bekannt wird oder wenn der Kunde bei Softwaredownload- oder Abonnementverträgen seine Zahlungsverpflichtungen aus einem früher mit BI abgeschlossenen Vertrag aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erfüllt hat, kann für künftige Leistungen eine Vorauszahlung verlangt werden. Wird die Vorauszahlung nicht geleistet, so ist BI berechtigt, vom Vertrag im Hinblick auf noch nicht ausgeführte Leistungen zurückzutreten oder künftige Leistungen zu verweigern. Insbesondere kann in diesem Fall der Online-Zugang zu den entgeltpflichtigen Angeboten der Webseiten gesperrt werden. Ferner ist BI berechtigt, von der zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Nutzers Daten einzuholen und der zuständigen Schufa-Gesellschaft Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Vertragsabwicklung (z.B. Mahnbescheide bei unbestrittenen Forderungen, Vollstreckungsbescheide oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu melden.
- Unternehmerische Kunden können nur insoweit Zahlungen zurückhalten, als ihre Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Verbraucher können unbeschadet eines etwaigen Leistungsverweigerungsrechts gemäß § 320 BGB Zahlungen nur zurückhalten, wenn ihre Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
- Der Kunde kann gegen BIs Forderungen nur mit unbestrittenen, rechtskräftigen oder von BI anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen.
VI. Gefahrübergang
BI schuldet nur die ordnungsgemäße Bereitstellung der Daten für den Softwaredownload oder Artikelabruf bzw. der Bereitstellung der Korrekturdaten oder korrigierten Daten im Falle des Webservices zur Rechtschreib- und Grammatikkorrektur. Der Kunde trägt daher das Risiko, dass die von ihm heruntergeladenen Daten auf dem Weg zu seinem Anschluss ohne das Verschulden von BI verloren gehen oder in veränderter Form zum Kunden gelangen. In einem solchen Fall wird BI dem Kunden die Daten bzw. die Korrekturleistung auf dessen Verlangen jedoch erneut zur Verfügung zu stellen. Ein Entgelt entsteht hierfür nicht.
VII. Rechte des Kunden bei Mängeln der vertraglich geschuldeten Leistung
Bei Mängeln der Leistung hat der Kunde unter Ausschluss weiterer Ansprüche – jedoch vorbehaltlich Abschnitt VIII. – folgende Rechte:
- Bei unternehmerischen Kunden setzen Mängelansprüche voraus, dass der Kunde entsprechend § 377 HGB die gelieferte Leistung im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs unverzüglich nach Erhalt untersucht und BI im Falle eines Mangels darüber informiert.
- Im Falle eines Mangels der Leistung ist BI zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Verträgen mit Unternehmern entscheidet BI über die Art der Nacherfüllung; bei Verträgen mit Verbrauchern steht diese Entscheidung dem Verbraucher zu. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden von BI getragen. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, ist BI berechtigt, diese Art der Nacherfüllung zu verweigern. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die andere Art der Nacherfüllung zu fordern. Sollte auch diese unmöglich oder unverhältnismäßig kostenaufwendig sein, entfällt das Recht des Kunden auf Nacherfüllung.
- Der Kunde hat beim Softwaredownload (und bezüglich einer Einzelleistung beim Abonnementvertrag) im Falle eines Mangels der Leistung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach seiner Wahl ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Vergütung, wenn BI – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihr gesetzte angemessene Frist für die Nacherfüllung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt, wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlschlägt oder wenn sie für BI unzumutbar ist. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung der Vergütung zu.
- Abonnementkunden können im Falle einer mangelhaften Einzelleistung zwar grundsätzlich nicht vom gesamten Abonnementvertrag zurücktreten, weil es sich hierbei um ein Dauerschuldverhältnis handelt. Sie können den Abonnementvertrag jedoch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn eine Abmahnung wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht fruchtlos blieb oder wenn dem Kunden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen berechtigten Interessen nicht zugemutet werden kann (§ 314 BGB).
- Für Nacherfüllungsleistungen wird im gleichen Umfang gehaftet wie für die ursprüngliche Leistung, jedoch zeitlich begrenzt bis zum Ende der Verjährungsfristen wegen Mängeln der ursprünglichen Leistung. Die Frist für die Mängelhaftung wird um die für die Mängelprüfung und Mängelbeseitigung von BI beanspruchte Zeit verlängert.
- Erhält der Kunde von BI eine mangelhafte Installationsanleitung für eine von ihr gelieferte Software und ist er deshalb außerstande, die Software ordnungsgemäß zu installieren, so ist BI lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Installationsanleitung verpflichtet.
- Meldet der Kunde einen Mangel der Leistung, obwohl die Ursache der Störung in seinem Verantwortungsbereich lag, so kann BI Ersatz der ihr bei der Suche nach dem Mangel entstandenen nötigen Aufwendungen verlangen. Dabei trägt BI die Beweislast dafür, dass tatsächlich kein Mangel, sondern ein Problem im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.
- Zur Mängelprüfung von BI beauftragte Personen sind mangels ausdrücklich anderslautender schriftlicher Erklärung seitens BI nicht zur Anerkennung von Mängeln zu BIs Lasten berechtigt.
VIII. Haftung von BI, Haftungsbeschränkung
- BI haftet auf Schadensersatz nur
· bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
· bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
· bei arglistig verschwiegenen Mängeln;
· bei der Abgabe einer Garantie;
· bei Mängeln der Leistung, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BI auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Vermögensschäden, sind ausgeschlossen. - Soweit BIs Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BI.
- BI schließt die Haftung für fremde Inhalte, die unter BIs Webseiten angeboten werden, wie z.B. Werbung, aus; es sei denn, die Rechtswidrigkeit des Inhalts ist BI bekannt oder offenkundig. Dementsprechend schließt BI auch die Haftung für nicht unter BIs Webseiten angebotene Inhalte, auf welche der Kunde über von BI eingerichtete Links zugreifen kann, aus; es sei denn, die Rechtswidrigkeit des Inhalts, auf den verwiesen wird, ist BI bekannt oder offenkundig. BI trägt die Beweislast für die fehlende Kenntnis oder Offenkundigkeit. Für die von BI selbst erarbeiteten Inhalte steht BI nach Maßgabe der Ziff. VII. und VIII.1., 2. ein.
IX. Verantwortlichkeit des Kunden für die Inhalte seiner Kommunikation
- Soweit der Kunde über den durch BI gewährten Zugang E-Mails an Dritte versendet, ist er verpflichtet, auf kulturelle, religiöse und persönliche Belange Dritter Rücksicht zu nehmen und rechtswidrige, verletzende oder anstößige Äußerungen, Erklärungen oder Handlungen zu unterlassen. BI ist berechtigt, nach einer Abmahnung den Zugang des Kunden zu seinem Angebot zu sperren und dem Kunden nach einer Abmahnung fristlos zu kündigen, wenn der Kunde über den von BI gewährten Zugang rechtswidrige Äußerungen, Erklärungen oder Handlungen unternimmt. Für die Zeit der Sperrung schuldet der Kunde kein Entgelt. Die Abmahnung ist entbehrlich, wenn der Verstoß offensichtlich und so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für BI ungeachtet der Reaktion des Kunden auf die Abmahnung unzumutbar ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, BI von etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die wegen der durch Handlungen des Kunden bedingten Verletzung von Rechten Dritter gegen BI geltend gemacht werden. Der Kunde ist weiter verpflichtet, BI sämtliche Schäden und angemessene Aufwendungen zu ersetzen, die BI im Zusammenhang mit einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.
X. Weitere Regelungen für Abonnementkunden
- Abonnementverträge können während der Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden. Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben hiervon nicht berührt, z.B. das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. grundlegende technische oder vertriebliche Änderungen, nachhaltige Unwirtschaftlichkeit).
- Die Laufzeit der Abonnementsverträge ist auf drei Monate begrenzt. Ihre Erneuerung bzw. Verlängerung bedarf einer entprechenden Willenserklärung des Kunden, die von BI bestätigt werden muss. BI ist berechtigt, die Abonnementverträge auf Dritte, insbesondere auf andere Konzerngesellschaften, zu übertragen. Diese Übertragung wird BI dem Kunden unter Angabe des Übernehmers und seiner Anschrift ankündigen. Ist der Kunde mit der Übertragung nicht einverstanden, so ist er berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger Zustimmung von BI möglich.
XI. Verjährung
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln der Leistung beträgt im Rechtsverkehr mit Unternehmern ein Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährung. Dies gilt vorbehaltlich Satz 3 auch bei Mangelfolgeschäden. Soweit Schadensersatzansprüche wegen Arglist, grober Fahrlässigkeit, aus unerlaubter Handlung, nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonst wegen Verletzung von Leib und Leben gestellt werden, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Gegenüber Verbrauchern gilt stets die gesetzliche Verjährungsfrist.
- Eine Hemmung der Verjährung wegen laufender Verhandlungen gemäß § 203 Satz 1 BGB setzt voraus, dass der Kunde die von ihm behaupteten Ansprüche schriftlich oder per E-Mail geltend macht.
XII. Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen BI und dem Kunden aus und im Zusammenhang mit dem zwischen ihm und BI zustande gekommenen Vertrag Mannheim, auch wenn der Kunde keinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Erfüllungsort Mannheim.
- Die Beziehungen zwischen BI und dem Kunden unterliegen einzig dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 und vergleichbarer internationaler Regelungen.





